Kurth: "Verbrauchern sollen objektive und vergleichbare Informationen zur Verfügung gestellt werden"
Die Bundesnetzagentur hat heute Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte für breitbandige Netzzugänge in ihrem Amtsblatt und auf ihrer Internetseite (Download unten) veröffentlicht.
"Qualitätskennwerte können dem Verbraucher objektive und vergleichbare Informationen zur Verfügung stellen. Damit werden Transparenz und Nachweisbarkeit der angebotenen Leistungen breitbandiger Netzzugänge gefördert und der Qualitätswettbewerb gestärkt. Ich appelliere an die Anbieter von DSL, die Qualitätskennwerte in ihrer Werbung als Differenzierungskriterium zu nutzen.
Viele Kunden sind verunsichert, ob sie die versprochenen Bandbreiten in der täglichen Anwendung auch geliefert bekommen. Wir erhalten auch Beschwerden und Kritik, dass es an der nötigen Transparenz und Kontrollmöglichkeit fehlt. Jetzt besteht die Chance, durch freiwilliges Eingehen auf unsere Initiative dem Kunden wertvolle Informationen zu geben, die er wirklich benötigt und wissen will. Unser Weg, nicht nach neuen Gesetzen zu rufen, sondern auf die Marktkräfte zu setzen, ist auch ein Test, ob hiermit erfolgreich Qualitätswettbewerb gefördert werden kann", so Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur ruft die Anbieter breitbandiger Netzzugänge zur freiwilligen Erhebung und Veröffentlichung der Qualitätskennwerte, wie z. B. Bereitstellungsfrist, Termintreue und Datenübertragungsrate, auf. Verbrauchern wird empfohlen, die Qualitätskennwerte zu vergleichen bzw. nachzufragen.
"
Qualität und Preis sind Schlüsselfaktoren in einem Wettbewerbsmarkt. Nach der Universaldienstrichtlinie der EU sind der Öffentlichkeit angemessene und aktuelle Informationen über die Qualität der Telekommunikationsdienstleistungen zugänglich zu machen“, sagte Kurth. „Endnutzer sollen durch die Veröffentlichung in die Lage versetzt werden, bewusste Entscheidungen zu treffen, sodass sie den Wettbewerb in ihrem Sinne beeinflussen können. Hierzu ist es unabdingbar, dass entsprechende Standards vorhanden sind, die eine Grundlage für vergleichbare und nachvollziehbare Qualitätsinformationen bilden", erläuterte Präsident Kurth.
Die Bundesnetzagentur kommt diesen Grundgedanken mit der Festlegung von Definitionen und Messvorschriften für Qualitätskennwerte für breitbandige Netzzugänge nach.
Im Übrigen stehen die Qualitätskennwerte im Einklang mit den beim European Telecommunications Standards Institute (ETSI) veröffentlichten Parametern. Die zugehörigen ETSI Guides können unter
http://pda.etsi.org/pda/queryform.asp
unentgeltlich abgerufen werden.